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Es gibt viele Gründe für den Verkauf einer Immobilie und einer verbundenen Haushaltsauflösung. Vor einem Umzug ist es immer sinnvoll zu entrümpeln. Eine vollständige Haushaltsauflösung ist dabei deutlich umfangreicher und teilweise auch eine emotionale Herausforderung. Diese wird zum Beispiel bei einem Umzug in ein Pflegeheim, einem Todesfall oder einer Trennung nötig. Diese Schritte sollen Ihnen die Organisation einer Haushaltsauflösung erleichtern:
Vor einer Haushaltsauflösung sollten Sie sich erst einmal einen Überblick über die Räume und deren Inhalt verschaffen. Dabei spielen alle Räume, inklusive Dachboden, Keller, Abstellkammer und Garage eine Rolle. Überlegen Sie sich, welche Gegenstände von Wert sind und möglicherweise verkauft werden können.
Dabei unterscheiden Sie zwischen drei Kategorien:
Wenn Sie eine Haushaltsauflösung für eine andere Person, wie ein Familienmitglied, durchführen, sollten Sie die Entscheidungen möglichst gemeinsam treffen. Gegenstände von hohem Wert sollten Sie außerdem von Experten schätzen lassen, um zu vermeiden, dass sie unter Wert verkauft werden.
Für diesen ersten Schritt sollten Sie ausreichend Zeit einplanen, denn erst im Anschluss beginnt die eigentliche Haushaltsauflösung.
Expertentipp: Da eine leere Wohnung bzw. ein leeres Haus bei einer Besichtigung einen besseren Eindruck macht, sollte Sie die Haushaltsauflösung im Vorfeld durchführen. So können Sie oft einen deutlich höheren Verkaufspreis erzielen.
Planen Sie eine Haushaltsauflösung durch ein Entrümpelungsunternehmen durchführen zu lassen, sollten Sie mit circa 500-600 Euro pro Zimmer rechnen. In jedem Fall sollten Sie sich im Vorfeld mehrere Vergleichsangebote geben lassen.
Die Kosten einer Haushaltsauflösung sind von vielen Faktoren abhängig:
Auf regionale Preisunterschiede sollten Sie bei einer Haushaltsauflösung ebenfalls achten.
Es gibt zwei Möglichkeiten die Kosten einer Haushaltsauflösung zu reduzieren:
Es gibt viele Gründe, warum Sie bei einer Haushaltsauflösung professionelle Hilfe in Anspruch nehmen sollten. Sind Sie etwa beruflich stark eingespannt, sind mit der Versorgung von Familienmitgliedern beschäftigt oder wohnen nicht in unmittelbarer Nähe der Immobilie, ist es sinnvoll die Haushaltsauflösung in professionelle Hände zu übergeben. Auch bei Zeitdruck sollten Sie eine Firma mit der Haushaltsauflösung beauftragen. Mithilfe von Profis ist dies meist in wenigen Tagen erledigt.
Wie bereits erwähnt, sollte Sie sich mehrere Angebote einholen, um einen angemessenen Preis zu erhalten. Es lohnt sich auch Erfahrungsberichte anderer Kunden zu lesen oder sich ein Unternehmen empfehlen zu lassen, welches Haushaltsauflösungen durchführt.
Professionelle Entrümplungsunternehmen erkennen Sie an transparenten Preisen oder Festpreisen. Kostenloser Besichtigung vor Ort und einer anschließenden Angebotserstellung. Sie sollten auch nach Entsorgungs- und Versicherungsnachweisen fragen.
Kleine Wohnungen oder Immobilien mit überschaubarem Inventar können Sie auch eigenständig auflösen. Eine selbstständige Haushaltsauflösung kann auch bei der Trauerbewältigung helfen. Achten Sie nur darauf, dass Sie sich emotional und körperlich nicht überschätzen. Auch hier fallen Kosten für die Entsorgung und Renovierung an.
An diese Punkte sollten Sie denken, wenn Sie eine Haushaltsauflösung planen:
Geben Sie eine Haushaltsauflösung für Ihre eigene Immobilie in Auftrag, dann sind Sie auch für die Kosten zuständig. Je nach Fall ist das auch der Mieter, Vermieter oder ein Familienmitglied des Bewohners. Nach einem Todesfall haften die Erben des Verstorbenen und übernehmen die Kosten. Diese sind dann auch für die Haushaltsauflösung zuständig.
Das hängt erst einmal davon ab, ob die Miete weiterhin bezahlt wird oder nicht. Die Erben können den Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen, es sei denn Sie einigen sich auf eine verkürzte Kündigungsfrist. Die Haushaltsauflösung muss zum Zeitpunkt der Übergabe erfolgt sein. Wenn Sie eine Immobilie vermieten und der alleinige Mieter verstirbt und keine Erben vorhanden ist ein Nachlassverwalter für die Organisation der Haushaltsauflösung zuständig.